Auf einen BlickRedaktionell anhand offizieller Quellen geprüft. Stand: 12. Juli 2026. Förderbedingungen können sich ändern.
Fokus
Was ist EXIST-Forschungstransfer?
EXIST-Forschungstransfer richtet sich an wissenschaftlich fundierte Gründungsvorhaben mit hohem Entwicklungsrisiko und langen technologischen Entwicklungszyklen. Phase I führt an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung bis zum Prototyp, Geschäftsmodell und zur Gründung; Phase II unterstützt anschließend das neu gegründete Technologieunternehmen beim Markteintritt.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an folgende Zielgruppen und Vorhaben: Forschungsteams aus deutschen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen; Anspruchsvolle, forschungsbasierte Technologie mit erkennbarem wirtschaftlichem Potenzial; In Phase I in der Regel bis zu drei wissenschaftlich-technische Personen plus eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz; Phase II grundsätzlich nur für Unternehmen, die aus Phase I hervorgegangen sind.
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst: Phase I: Personalkosten für bis zu vier Vollzeitäquivalente sowie studentische Hilfskräfte; Phase I: Sachausgaben in der Regel bis 250.000 Euro, einschließlich Aufträgen, Schutzrechten und Coaching; Phase I: üblicherweise bis 18 Monate, bei besonders anspruchsvollen Vorhaben bis 36 Monate; Phase II: bis 180.000 Euro Zuschuss bei höchstens 240.000 Euro förderfähigen Kosten und bis zu 75 Prozent Förderquote.
So läuft der Antrag
Für die Antragstellung sind diese Schritte entscheidend: Phase I wird ausschließlich durch die deutsche Hochschule oder Forschungseinrichtung beantragt; Einreichungen werden zu den Stichtagen 31. März, 31. August und 30. November bewertet; Phase II beantragt das in Phase I gegründete Unternehmen beim Projektträger Jülich.
Offizielle Quellen
Redaktionell anhand offizieller Quellen geprüft. Stand: 12. Juli 2026. Förderbedingungen können sich ändern.
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Häufige Fragen zu EXIST-Forschungstransfer
Was ist EXIST-Forschungstransfer?
EXIST-Forschungstransfer richtet sich an wissenschaftlich fundierte Gründungsvorhaben mit hohem Entwicklungsrisiko und langen technologischen Entwicklungszyklen. Phase I führt an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung bis zum Prototyp, Geschäftsmodell und zur Gründung; Phase II unterstützt anschließend das neu gegründete Technologieunternehmen beim Markteintritt.
Wer kann EXIST-Forschungstransfer beantragen?
Forschungsteams aus deutschen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen Anspruchsvolle, forschungsbasierte Technologie mit erkennbarem wirtschaftlichem Potenzial In Phase I in der Regel bis zu drei wissenschaftlich-technische Personen plus eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz
Wie hoch ist die Förderung bei EXIST-Forschungstransfer?
Phase I: Personalkosten für bis zu vier Vollzeitäquivalente sowie studentische Hilfskräfte Phase I: Sachausgaben in der Regel bis 250.000 Euro, einschließlich Aufträgen, Schutzrechten und Coaching
Wie läuft der Antrag für EXIST-Forschungstransfer?
Phase I wird ausschließlich durch die deutsche Hochschule oder Forschungseinrichtung beantragt Einreichungen werden zu den Stichtagen 31. März, 31. August und 30. November bewertet Phase II beantragt das in Phase I gegründete Unternehmen beim Projektträger Jülich