Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
ZuschussAktivWirtschaftsministerium BW · Baden-Württemberg
Auf einen BlickRedaktionell anhand offizieller Quellen geprüft. Stand: 12. Juli 2026. Förderbedingungen können sich ändern.
Fokus
Was ist Innovationsgutscheine Baden-Württemberg?
Die Innovationsgutscheine Baden-Württemberg bezuschussen externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen für neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Das technologie- und branchenoffene Programm wird von der L-Bank administriert und umfasst 2026 mehrere Gutscheinlinien.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an folgende Zielgruppen und Vorhaben: KMU der gewerblichen Wirtschaft oder freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg; Für die regulären Linien höchstens 100 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten; Auch Gründende beziehungsweise Start-ups nach den Bedingungen der jeweiligen Linie; Extern bezogene FuE-Leistungen für ein eigenes Innovationsvorhaben; Vorhaben darf vor Bewilligung beziehungsweise zulässigem Beginn nicht gestartet sein.
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst: Hightech BW: 50 Prozent Zuschuss, höchstens 20.000 Euro; Start-up BW: 50 Prozent Zuschuss, höchstens 20.000 Euro; Mittelstand trifft Start-ups: 50 Prozent Zuschuss, höchstens 20.000 Euro; Förderfähig sind je nach Linie externe FuE-Leistungen und bestimmte vorhabenbezogene Materialkosten.
So läuft der Antrag
Für die Antragstellung sind diese Schritte entscheidend: Antrag ausschließlich über das Förderportal der L-Bank stellen; FuE-Angebote, Projektbeschreibung und Unternehmensnachweise einreichen; Nach formaler Prüfung bewertet ein Innovationsausschuss das Vorhaben; Auftrag und Projekt erst nach den Fördervorgaben beginnen.
Offizielle Quellen
Redaktionell anhand offizieller Quellen geprüft. Stand: 12. Juli 2026. Förderbedingungen können sich ändern.
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Häufige Fragen zu Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Was ist Innovationsgutscheine Baden-Württemberg?
Die Innovationsgutscheine Baden-Württemberg bezuschussen externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen für neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Das technologie- und branchenoffene Programm wird von der L-Bank administriert und umfasst 2026 mehrere Gutscheinlinien.
Wer kann Innovationsgutscheine Baden-Württemberg beantragen?
KMU der gewerblichen Wirtschaft oder freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg Für die regulären Linien höchstens 100 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten Auch Gründende beziehungsweise Start-ups nach den Bedingungen der jeweiligen Linie
Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsgutscheine Baden-Württemberg?
Hightech BW: 50 Prozent Zuschuss, höchstens 20.000 Euro Start-up BW: 50 Prozent Zuschuss, höchstens 20.000 Euro
Wie läuft der Antrag für Innovationsgutscheine Baden-Württemberg?
Antrag ausschließlich über das Förderportal der L-Bank stellen FuE-Angebote, Projektbeschreibung und Unternehmensnachweise einreichen Nach formaler Prüfung bewertet ein Innovationsausschuss das Vorhaben